Rechtsprechung
LAG Düsseldorf, 19.08.2009 - 4 Sa 388/09 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
1. Rückwirkende Gewährung der Arbeitszeit durch TV 2. Berechnung des Anspruches auf Rufbereitschaft II gemäß § 8 TV-Ärzte KF
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vergütung einer Krankenhausärztin; rückwirkender tariflicher Ausschluss der Jahressonderzahlung; unberechtigte Kürzung bei rückwirkend erhöhter tariflicher Arbeitszeit; prozentuale Vergütung der Rufbereitschaft
- LAG Düsseldorf
§§ 5,8,15, 19 TV-Ärzte KF
1. Rückwirkende Gewährung der Arbeitszeit durch TV 2. Berechnung des Anspruches auf Rufbereitschaft II gemäß § 8 TV-Ärzte KF - rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vergütung einer Krankenhausärztin; rückwirkender tariflicher Ausschluss der Jahressonderzahlung; unberechtigte Kürzung bei rückwirkend erhöhter tariflicher Arbeitszeit; prozentuale Vergütung der Rufbereitschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Duisburg, 12.02.2009 - 2 Ca 1673/08
- LAG Düsseldorf, 19.08.2009 - 4 Sa 388/09
- BAG, 24.03.2011 - 6 AZR 691/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 30.03.2000 - 6 AZR 680/98
Nachholung von Arbeit im öffentlichen Dienst
Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.08.2009 - 4 Sa 388/09
Die Beklagte verkennt bei ihrer Argumentation bereits im Grundsätzlichen, dass es sich bei der Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers zwar um eine nicht nachholbare Fixschuld handeln kann nicht aber handeln muss (vgl. BAG vom 30.03.2000, 6 AZR 680/98 sowie ErfK-Preis, § 615 BGB Rz. 7).Diese Rechtslage entspricht zugleich der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (vgl. BAG vom 30.03.2000 - 6 AZR 680/98 - sowie BAG vom 08.10.2008 - 5 AZR 715/07 -), wonach - wie im Einzelnen in der mündlichen Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht erörtert - ein Arbeitnehmer zur Nachleistung der Arbeitsleistung in den Sachverhaltsgestaltungen verpflichtet ist, in denen ein Tarifvertrag rückwirkend in Kraft getreten ist, mit einer höheren Arbeitszeit.
- BAG, 08.10.2008 - 5 AZR 715/07
Auslegung eines Arbeitsvertrags hinsichtlich des Umfangs der Arbeitszeit - …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.08.2009 - 4 Sa 388/09
Diese Rechtslage entspricht zugleich der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (vgl. BAG vom 30.03.2000 - 6 AZR 680/98 - sowie BAG vom 08.10.2008 - 5 AZR 715/07 -), wonach - wie im Einzelnen in der mündlichen Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht erörtert - ein Arbeitnehmer zur Nachleistung der Arbeitsleistung in den Sachverhaltsgestaltungen verpflichtet ist, in denen ein Tarifvertrag rückwirkend in Kraft getreten ist, mit einer höheren Arbeitszeit. - BAG, 24.10.2007 - 10 AZR 878/06
Sonderzuwendung - Rückwirkung eines verschlechternden Tarifvertrages
Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.08.2009 - 4 Sa 388/09
Das Bundesarbeitsgericht geht für den Bereich von Tarifverträgen in gefestigter Rechtsprechung (vgl. etwa Urteil vom 24.10.2007 - 10 AZR 878/06 - ) davon aus, das Tarifverträge auch rückwirkend Jahressondervergütungsansprüche von selbst ausgeschiedenen Arbeitnehmern in Wegfall bringen könne, sofern Arbeitnehmer von den Tarifverhandlungen Kenntnis hatten und daher nicht auf den Fortbestand der für sie günstigeren Reglungen vertrauen durften. - BAG, 19.02.2003 - 4 AZR 11/02
Kirchliche Arbeitsrechtsregelung - Kürzung von Ansprüchen
Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.08.2009 - 4 Sa 388/09
Die Kammer lässt in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes im Streitfall dahinstehen, (vgl. dazu BAG vom 19.02.2003 - 4 AZR 11/02 - ) ob die inhaltliche Kontrolle von kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen durch staatliche Gerichte als eine - eingeschränkte - Billigkeitskontrolle nach §§ 317, 319 BGB vorzunehmen ist oder ob es sich - wie bei Tarifverträgen - auf eine Rechtskontrolle zu beschränken hat. - BAG, 31.05.2001 - 6 AZR 171/00
Bereitschatsdienstvergütung für "Facharzthintergrunddienste
Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.08.2009 - 4 Sa 388/09
Erst Recht vor dem weiteren Hintergrund, dass sowohl eine Verquickung von Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft unzulässig ist, als auch ein Wechsel von Rufbereitschaft zu nicht angeordnetem Bereitschaftsdienst nicht möglich ist (vgl. etwa BAG vom 31.05.2001 - 6 AZR 171/00 - ), sieht man einmal von dem Fall eines Rechtsmissbrauches ab, für den im Streitfall keine Anhaltspunkte bestehen - hätte es daher im Einzelnen einer substantiierten Darlegung seitens der Klägerin bedurft, aufgrund welcher Umstände des Einzelfalles sie davon ausgeht, die Beklagte habe bewusst das Instrument der Rufbereitschaft missbraucht, um danach nicht geschuldete Arbeitszeiten von der Klägerin verlangen zu können.
- BAG, 24.03.2011 - 6 AZR 691/09
Objektive Klagehäufung - Bestimmtheit der Klage
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 19. August 2009 - 4 Sa 388/09 - wird hinsichtlich der beanspruchten Nachtarbeitszuschläge und vermögenswirksamen Leistungen als unzulässig verworfen und ansonsten zurückgewiesen.